Claim by Anonymousnews, Beiträgen in Sozialen Netzwerken:
Es habe Wahlbetrug gegeben, weil Urnen in Mönchengladbach und Sendenhorst in Nordrhein-Westfalen nicht ordnungsgemäß beschriftet, verschlossen oder versiegelt gewesen seien.
Correctiv rating: Siegel und Beschriftung sind für Wahlurnen nicht vorgeschrieben. Die Wahlurnen auf den Fotos aus Mönchengladbach sind demzufolge ordnungsgemäß verschlossen. Das Bild der Wahlurne aus Sendenhorst zeigt nur einen Ausschnitt und beweist keinen Wahlbetrug – die Prüfung der Stadt ergab, dass die Wahlurne auf dem Foto ordnungsgemäß verschlossen war. Wahlurnen müssen verschlossen sein, aber wie, ist nicht streng geregelt: Das Mindeste ist laut Bundeswahlleiterin ein Klebestreifen oder eine Schnur mit Siegel. Sie stehen außerdem unter ständiger Beobachtung von Wahlhelfenden und der Öffentlichkeit. 8 days ago